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Die Pflegebranche steht derzeit in einem nie dagewesenen Interesse. Denn nicht nur der Pflegenotstand als solches hat mittlerweile wohl auch den letzten auf- und wachgerüttelt. Selbst auf politischer Ebene ist die Pflege nicht mehr nur eine Randgruppierung, über die man gerade einmal im Wahlkampf mit einigen netten Worten bedenkt. Es ist gut, dass es nun spürbare Veränderungen geben wird. Doch noch ist es nicht in jeder Hinsicht zufriedenstellend. Denn gerade pflegebedürftige Menschen sind mehr denn je von der Armut betroffen, was mit keinem Argument zu entschuldigen ist und zudem beschämend für die ganze Gesellschaft ist. Denn nahezu 440.000 Pflegebedürftige in Deutschland sind auf Sozialhilfe angewiesen, da die Rente nicht ausreicht, um sich die eigene Pflege überhaupt leisten zu können. (Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/armut-durch-pflegebeduerftigkeit-bekaempfen-deutsche-stiftung-patientenschutz/) Hier ist der Patientenschutz für Pflegebedürftige mehr denn je gefragt und nötig.
Was versteht man unter dem Begriff Patientenschutz?
Unter dem Begriff Patientenschutz versteht man alle Maßnahmen und Hilfsangebote, die der Wahrung der Interessen von schwerstkranken, pflegebedürftigen und auch sterbenden Menschen dienen. So nehmen Patientenschützer immer auch Einfluss auf politische Entscheidungen, auf Krankenkassen und andere Leistungserbringer, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern oder auch deren Interessen nach außen hin zu vertreten.
Aus diesem Anspruch heraus erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige immer eine kompetente Auskunft zu den Belangen rund um die Pflege selbst. Darüber hinaus wird über den Patientenschutz Hilfe für das Erstellen von Patientenverfügungen und anderen Vorsorgedokumenten erteilt oder Kontakt mit den jeweiligen Leistungserbringern aufgenommen, um beispielsweise für eine menschenwürdige Unterbringung und Pflege zu sorgen oder um die Kostenfrage zu klären.
Weiterhin sorgen Patientenschützer dafür, dass der Pflegegrad ordnungsgemäß beantragt werden kann, dass Rechnungen im Hinblick auf Heime geprüft werden, dass ein eventueller Wechsel der Krankenkasse reibungslos verläuft, dass benötigte Hilfsmittel beantragt werden können, und dass mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Pflegeorganisation behoben werden können. (Quelle: https://www.stiftung-patientenschutz.de/themen/patientenschutz)
Patientenschutz für Pflegebedürftige – so macht er sich stark
Die beratenden Hilfsangebote hinsichtlich Patientenverfügungen, Krankenkassenwechsel oder auch die Beantragung von notwendigen Hilfsmitteln zum Beispiel gehören für Patientenschützer zu den alltäglichen Aufgaben. Doch in der letzten Zeit müssen sich diese Menschen mehr und mehr mit Problemen von Pflegebedürftigen auseinandersetzen, bei denen es um die Finanzierung der Heimunterbringung geht. Grund genug, dass Patientenschützer sich angesichts der nun in diesem Jahr gestiegenen Beitragssätze zur Pflegeversicherung auf eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung drängen. Damit sind aber nicht die erwarteten Mehreinnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro pro Jahr gemeint. Vielmehr drängen Patientenschützer auf eine Finanzierung, die auch in einigen Jahren noch stabil bleibt. (Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100106/Patientenschuetzer-dringen-auf-Steuerzuschuss-fuer-die-Pflege)
Schon einmal wurde vor Jahrzehnten das Problem der Unterbringungskosten angegangen. Durch die Einführung der Pflegeversicherung war es nämlich gelungen, die Anzahl der vielen Pflegebedürftigen, die auf Sozialhilfe angewiesen waren, deutlich zu senken. Nun aber mit dem stetig steigenden Kostenfaktor in allen Bereichen der Pflege zeichnet sich erneut dieses erschreckende Armutsbild ab. Zunehmend mehr pflegebedürftige und alte Menschen werden auf Leistungen vom Staat angewiesen sein, um ihren Heimplatz überhaupt bezahlen zu können.
Aus diesem Grund macht sich der deutsche Patientenschutz nun dafür stark, dass der Staat ganz allgemein seiner Verantwortung gerecht wird und über einen entsprechenden Steuerzuschuss die nachhaltige Finanzierung der Pflege unterstützt. So spricht sich die <<Deutsche Stiftung Patientenschutz>> dafür aus, das die für alle verbindliche Pflegeversicherung zukünftig auch alle anfallenden Kosten für die Pflege eines Menschen übernimmt, wie der Vorstand Eugen Brysch betont. Denn es ist zwingend notwendig, dass Pflegebedürftig finanziell entlastet werden, will man nicht erneut in ein Fass ohne Boden investieren und die Abwärtsspirale weiterdrehen.
So ergaben Statistiken, (Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100106/Patientenschuetzer-dringen-auf-Steuerzuschuss-fuer-die-Pflege), dass jeder pflegebedürftige oder alte Mensch, der in einem Pflege- oder Seniorenheim untergebracht ist durchschnittlich 1800 Euro im Monat für die Unterbringung und Verpflegung eigenanteilig aufbringen muss. In Zeiten aber, wo die Altersarmut ohnehin schon immer weiter um sich greift, scheint bei diesen Zahlen und die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht erkennbar angestrebte Entlastung von Pflegebedürftigen schnell das Bild von einer Zweiklassengesellschaft deutlich zu werden. Denn auf der bisherigen Grundlage wird die Pflege mehr und mehr zum unbezahlbaren Luxus für sehr viele Menschen werden.
Fazit
Wer über einen besseren Patientenschutz für Pflegebedürftige nachdenkt, darf nicht bei der Anhebung der Personalschlüssel und der besseren Bezahlung der Fachkräfte stehenbleiben. Auch wenn diese beiden Faktoren unabdingbar für eine bessere Pflege und gegen den Pflegenotstand Bestand haben müssen, muss dennoch der Schutz der Patienten, insbesondere der alten und pflegebedürftigen Menschen immer im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört aber in jedem Fall, dass man die Finanzierung der Pflege nicht nur für zwei Jahre auf eine stabile Basis hebt.
Vielmehr muss es eine Reformierung der Pflegefinanzierung geben, bei welcher auch das Konzept der Pflegeversicherung auf den Prüfstand gehört. Denn wenn sich die Ansprüche und Bedürfnisse in den letzten Jahren verändert haben mögen, scheint die Pflegeversicherung ein wenig überholt. Ein erster Schritt ist dabei die Anhebung der Beiträge für die Pflegeversicherung. Doch eine Weiterentwicklung sollte nun im Fokus der Politik stehen, damit der Patientenschutz für Pflegebedürftige in Zukunft sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann. Zudem ist diese Entwicklung und Reformierung notwendig, um die durch den demografischen Wandel veränderten Anforderungen an die Pflege und deren Finanzierung auf lange Sicht zu stabilisieren und die Betroffenen deutlich zu entlasten.
Denn nur wenn die Finanzierung auch in den nächsten Jahrzehnten noch gesichert ist, werden die anderen Maßnahmen der Pflegereform auch nachhaltig wirken können. Eine qualitativ hochwertige Pflege sollte schließlich jedem zuteilwerden können, der am Ende seines Lebens steht oder durch eine Krankheit zum Pflegefall geworden ist.