Ein Betreiber ist, gemäß EU-Definition, jede natürliche oder juristische Person, die eine Anlage betreibt oder der die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über den technischen Betrieb der Anlage übertragen worden ist.
Bei der Pflegeimmobilie ist der Betreiber ein Pflegedienstleistungsunternehmen. Dieser schließt mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft einen Pachtvertrag zur Nutzung der Pflegeimmobilie.
Einen Betreiber treffen hier mehr Rechte und Pflichten als zum Beispiel einen Mieter. Da er selbst für den Betrieb der Immobilie verantwortlich ist, übernimmt er gewöhnlicherweise auch den Großteil der Instandhaltungsmaßnahmen und Verwaltung des Gebäudes, um diese seinem Betriebsablauf optimal anpassen zu können.
Ein grundsätzliches Entscheidungsmerkmal ist die Trägerschaft des Betreibers. Diese kann privat, öffentlich (z.B. kommunale Betreiber) oder freigemeinnützig sein (Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, etc.) sein.
Die Verhältnisse der Trägerschaft bei der teilstationären und stationären Pflege sind aktuell wie folgt:
Bei der Pflegeimmobilie funktioniert der Betreiber also als einziger Pächter der Eigentümergemeinschaft und ist gleichzeitig operativ Hauptverantwortlicher für den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage.
Aus diesem Grund sind auf folgende wichtige Punkte beim Betreiber zu achten:
-modernes Pflegekonzept
-finanzstarkes Unternehmen
-fachliche Qualifikation -mögliche Referenzobjekte
-Trägerschaft und Rechtsform des Betreibers.