Betreutes Wohnen

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Arten der Hilfe benötigen.

 


Im Unterschied zum Pflegeheim handelt es sich zunächst um klassische, barrierefreie Eigentumswohnungen, in welchem die Bewohner die Möglichkeit haben, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und Pflegeleistungen nach Bedarf zu beanspruchen.

 

Die Betreuung erfolgt durch Fachpersonal, welches bei der Bewältigung alltäglicher Probleme von Pflegebedürftigen hilft, dabei jedoch die größtmögliche Autonomie der zu Pflegenden wahren möchte.
Rein rechtlich besteht ein eigenständiger Haushalt, die Betreuungsleistungen werden über einen separaten Service- oder Betreuungsvertrag vereinbart. Dieser enthält meist Grundleistungen, wobei Zusatzleistungen sukzessive in Anspruch genommen werden können. Durch einen ambulanten Pflegedienst werden diese Leistungen dann ausgeführt.

Ziel ist stets, die Unterbringung in einem Pflegeheim, trotz Pflegebedürftigkeit zu verhindern und somit den Pflegebedürftigen nicht aus seinem gewohnten Umfeld zu nehmen.


Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Nutzung des Konzepts „betreutes Wohnen“ in den einzelnen Bundesländern. Außerdem wird die Auslastung der Pflegedienste aufgezeigt.

 

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