Dach und Fach

Der Begriff „Dach und Fach“ wird im Bauwesen bzw. beim Wohnungseigentum oft in Zusammenhang mit der Thematik

welche Kosten der Mieter und welche Kosten der Vermieter bei der Instandhaltung zu tragen hat verwendet.

Für den Begriff „Dach und Fach“ gab es über Jahre keine vernünftige Abgrenzung, welche Gebäudeteile dazugehören und welche nicht.

 

Vor ca. 5 Jahren hat dann die Deutsche Bank in einem Gutachten bei einem Rechtsstreit klären lassen, was „Dach und Fach“ ist. Diese Definition, die damals festgelegt wurde, übernehmen zwischenzeitlich die meisten Bauträger in Ihre Verträge, da es die beste Definition ist, die am Markt zu finden ist und an die sich auch zwischenzeitlich die allermeisten Fachleute halten. Laut dieser Definition handelt es sich hierbei um:

 

Dach:

Dachkonstruktion mit Eindeckung und dazugehörigen Klempnerarbeiten einschließlich etwaiger Vor- und Nebendächer, Dachterrassen einschließlich der Abdichtung, nicht jedoch etwaige Oberböden von Dachterrassen.

 

Fach:

Tragende Rohbaukonstruktion sowie gebäudeabschließende Teile und Schornsteine; Versorgungsleitungen für Kalt- und Warmwasser-zuleitungen sowie Abwasserableitungen. Versorgungsleitungen der Heizungsinstallation bis zum Heizkörper bzw. vergleichbarer Installationen.

 

Elektroinstallation bis zu Schalter, Steckdose, o.ä..

 

Versorgungsleitungen für Kühlwasser bis zur jeweiligen Abnahmestelle, Hauptabflussleitungen einschließlich Schieber, Armaturen und Pumpen;

 

Erneuerung der Klimaanlage und des Aufzugs (ausgenommen Verschleißinstandsetzung).

 

Fenster, Außentüren und Außentürrahmen ohne bewegliche Teile, Verglasung und sonstige technische Einrichtungen;

 

Außenputz ohne Außenanstrich; Fassaden ohne Verglasung, es sei denn Schäden/Mängel an der Verglasung sind nicht auf den Betrieb zurückzuführen (z.B. Glaskorrosion).

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