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Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer auf Landesebene, die beim Erwerb von inländischen Immobilien fällig wird.
Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz. Sie macht etwa 1-1,5% des Steueraufkommens in Deutschland aus. Je nach Bundesland ist der Steuersatz verschieden und liegt zwischen 3,5% (z.B. Bayern) und 6,5% (z.B. Schleswig-Holstein).
Bundesland
Steuersatz
Baden-Württemberg
5,0 %
Bayern
3,5%
Berlin
6,0 %
Brandenburg
5,0 %
Bremen
5,0 %
Hamburg
4,5 %
Hessen
6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern
5,0 %
Niedersachsen
5,0 %
Nordrhein-Westfalen
5,0 %
Rheinland-Pfalz
5,0 %
Saarland
5,5 %
Sachsen
3,5%
Sachsen-Anhalt
5,0 %
Schleswig-Holstein
6,5 %
Thüringen
5,0 %
Stand 08/14
Bemessungsgrundlage ist der vollständige Kaufpreis der Immobilie. Von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sind zum Beispiel: Schenkungen, Erbschaften und Verkäufe zwischen Verwandten in gerader Linie. Steuerschuldner sind bei der Übertragung einer Immoblie zunächst Käufer und Verkäufer. Meistens wird jedoch im notariellen Kaufvertrag die Zahlungspflicht auf den Käufer übertragen.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags informiert der Notar automatisch das Finanzamt. Dieses teilt dem Steuerschuldner die Höhe seine Steuerschuld in einem sogenannten Grundsteuerbescheid mit. Sobald diese bezahlt ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese benötigt der Käufer, um sich als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.
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