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Im Gegensatz zu privaten Mietverträgen in welchen in der Regel ein fester Mietzins vereinbart wird sind gewerbliche Mietverträge fast immer indexiert.
Das heißt, der Mietzins ist an einen bestimmten Index gekoppelt. Steigt dieser Index im Verlauf der Mietzeit wird auch die vereinbarte Miete in einem ebenfalls vereinbarten Verhältnis angepasst. Sehr gebräuchlich für eine solche Indexierung ist der Verbraucherpreisindex herausgegeben vom Statistischen Bundesamt. In der Regel wird der Mietzins beim Erreichen einer bestimmten Änderung des Verbraucherpreisindex um 55-85% dieser Änderung angepasst. Meist wir in diesem Zusammenhang auch ein Referenzjahr, ab welchem die Indexierung zu berechnen ist, festgelegt
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