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Der Pachtvertrag wird zwischen Pächter/Betreiber und Verpächter geschlossen und regelt das gegenseitige Pachtverhältnis.
Im Gegensatz zu einem Mietvertrag wird im Pachtvertrag auch das Recht und die Pflichten der Nutzung des Pachtgegenstands geregelt. Sowohl aus dem Pachtvertrag als auch aus dem Mietvertrag ergeben sich ein Dauerschuldverhältnis.
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