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Ein Pflegeappartement ist die in sich abgeschlossene Wohneinheit in einem Pflegeheim.
Beim Kauf einer Pflegeimmobilie erwirbt der Investor das Pflegeappartement als Sondereigentum zusammen mit einem dieser Wohneinheit zugewiesenen Anteil amGemeinschaftseigentum.
Das Sondereigentum zusammen mit dem zugewiesenen Anteil am Gemeinschaftseigentum ergibt den gesamten Miteigentumsanteil des Investors an dem Pflegeheim. Entsprechend dieses Miteigentumsanteils erhält der Investor seinen Anteil an der Pacht, die der Betreiber für das Pflegeheim bezahlt.
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