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Die Pflegekassen sind Träger und Ausführungsorgan der sozialen Pflegeversicherung.
Sie sind eine Unterinstanz der Krankenkassen. Die Pflegekasse leistet Versicherten im Pflegefall finanzielle Leistungen, welche je nach Pflegegrad I-5 ansteigen. Diese Leistung kann entweder als Pflegegeld an zum Bsp. Pflegende Angehörige gehen oder im Rahmen eines Versorgungsvertrages an ein Pflegeheim für deren Bewohner.
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