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Mit der sogenannten Teilungserklärung erklärt der Wohnungseigentümer oder Bauträger gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Wohnungseigentum in Teileigentum aufgeteilt wird.
Die Teilungserklärung erfordert stets einen Aufteilungsplan in welchem gekennzeichnet ist, wie das entsprechende Objekt in Teileigentum aufgeteilt ist. In der Regel wird das Wohnungseigentum in Miteigentumsanteile verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an bestimmten Wohneinheiten und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt. Die Teilungserklärung wird vom Architekten erstellt und muss notariell beurkundet sein. Nach Einreichung der Teilungserklärung prüft die zuständige Baubehörde die sogenannte Abgeschlossenheit. Ist diese gewährleistet, erstellt diese die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Das Grundbuchamt erstellt dann Wohnungsgrundbücher/Teileigentumsgrundbücher, die den jeweiligen Eigentümern der einzelnen Wohneinheiten Ihre entsprechenden Rechte sichern.
Im Bereich der Pflegeimmobilie ist es erst seit einigen Jahren möglich ein Pflegeheim in Teileigentum aufzuteilen und die Appartements an mehrere Einzelinvestoren zu verkaufen. Davor war diese äußerst lukrative und nachhaltige Investition nur Großinvestoren, oftmals Immobilienfonds, vorbehalten.
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