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Im Bereich der Pflegeimmobilie ist es üblich Pachtverträge mit einem Betreiber über einer Laufzeit von 20 bis max. 25 Jahren zu schließen. Die maximale Laufzeit von 25 Jahren ist gesetzlich geregelt. Als Option ist eine Verlängerung der Pachtvertragslaufzeit von 1-2 mal 5 Jahren möglich.
In der Regel werden jedoch auslaufende Pachtverträge von gut belegten Pflegeheimen frühzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit neu verhandelt und anschließend neue Verträge mit einer wiederum langen Laufzeit von 20-25 Jahren geschlossen um sowohl Pächter/Betreiber als auch Verpächter eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.
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