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Der (Haus-)Verwalter kümmert sich in der Immobilienwirtschaft um die Verwaltung von vermieteten Wohn,-Gewerbe- und Geschäftsimmobilien. Der Verwalter wird vom Eigentümer für eine bestimmte Verwaltungsperiode eingesetzt bzw. von der Eigentümergemeinschaft gewählt. Aufgaben des Verwalters sind im Wesentlichen:
- prüfen und verwalten der eingehenden Miete/Pacht (u.a. weiterleiten an die Eigentümer)
- verwalten von Instandhaltungsrücklagen
- überwachen und umsetzen von Indexierungsvereinbarungen im Pachtvertrag
- Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
Basierend auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beruft der Verwalter einmal jährlich zu einer Eigentümerversammlung ein. Die Eigentümer können müssen an der Eigentümerversammlung nicht persönlich teilnehmen und können sich , in der Regel durch den Verwalter, vertreten lassen.
Auf diesen Treffen werden Themen wie Instandhaltungsmaßnahmen oder der Wirtschaftsbericht des Pflegeheims besprochen. In einem Protokoll werden alle Ergebnisse und Abstimmungen festgehalten und jedem Eigentümer zugestellt.
Im Bereich der Pflegeimmobilie werden die Verwaltungsaufgaben oft auch von einem sogenannten Treuhänder übernommen. Dies liegt daran, dass die Aufgaben die in direktem Zusammenhang mit dem Gebäude wie Instandhaltungsthemen, Pachtverwaltung (ohne Instandhaltungsrücklagen) etc. vom Betreiber übernommen werden können und somit nur ein teil der Verwalteraufgaben (die nicht vom Betreiber übernommen werden können oder dürfen) übrig bleiben.
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