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Bei der Verweisurkunde handelt es sich um ein Dokument, welches in Zusammenhang mit notariellen Beurkundungen seine Verwendung findet. In diesem Dokument werden allen für eine notarielle Beurkundung relevanten Informationen oder Unterlagen zusammengefasst die nicht direkt während der Beurkundung vorgelesen werden.
Der Notar verweist jedoch während der Beurkundung z.B. im Kaufvertrag aber auf dieses Dokument und dessen Inhalt. Das Dokument ist Teil des Kaufvertrags und ist z.B. beim Kauf einer Immobilie dem Käufer laut Gesetz zusammen mit dem Kaufvertrag 14 Tage vor der Beurkundung zuzustellen, damit dieser sich mit dem Inhalt befassen kann.
Die Verweisurkunde hat ihren Namen daher, da der Notar während der Beurkundung nur darauf verweist und den Inhalt nicht vorliest. Das Dokument ist Teil des Kaufvertrags und beinhaltet alle relevanten Dokumente, die sich auf das Objekt beziehen. Diese sind vor allem Teilungserklärung, Pachtvertrag, Baupläne und Baubeschreibung.
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