Um die Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, werden auf dieser Webseite Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.Datenschutzerklärung
Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt sich um die Gesamtheit aller Teil-und Wohnungseigentümer einer Wohnanlage nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG).
Sie ist teilrechtsfähig aber keine GbR. Sie ist theoretisch unauflöslich, eine einvernehmliche Auflösung aber möglich(durch Zerstörung des Gebäudes als Bsp.)
Sie wollen eine Pflegeimmobilie kaufen?
Sofort-Beratung - kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an - wir nehmen uns gerne Zeit für eine persönliche Beratung!